Familien- und Betreuungsrecht

Kanzlei Petra Heinrich

Ehe und Familie bestimmen im Familienrecht im Wesentlichen die Rechtsbeziehungen zwischen Beteiligten. Daraus ergeben sich vielfältige Rechte und Pflichten untereinander. Diese sind in verschiedenen Lebenssituationen wie beispielsweise bei Trennung, Scheidung oder Elternschaft von unterschiedlichen Gewicht. Immer reichen familienrechtliche Rechtsangelegenheiten weit in den sehr persönlichen Bereich der beteiligten Menschen hinein. Hier kommt es nicht nur auf die kompetente rechtliche Begleitung an, sondern auch auf die Gewichtung übergeordneter Rechtsprinzipien wie beispielsweise die Beachtung des Kindeswohls. Im Betreuungsrecht bin ich Ihre Ansprechpartnerin, um Betreuungssituationen in Ihrem Sinne (auch vorsorglich) zu regeln.

Das Familienrecht

Ich berate und vertrete Sie unter anderem

  • bei Trennung.

  • bei Scheidung

  • in Scheidungsfolgesachen.

  • in Umgangs- und Sorgerechtsangelegenheiten.

  • in Unterhaltssachen.

  • in Vaterschaftsangelegenheiten.

  • in der Vermögensauseinandersetzung bei Trennung und Scheidung.

Kontakt

Darüber hinaus gestalte ich Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen für Sie.
Sie können bei mir im Fall der Scheidung auch die online-Scheidung in Anspruch nehmen. Das bedeutet, dass die Vorbereitung der Scheidung mit der Zusammenstellung von Dokumenten und Informationen online erfolgen kann. Das erspart Ihnen Wege und Zeitaufwand. Sie finden in mir ebenso eine kompetente Ansprechpartnerin, wenn es um Gewaltschutz in Ehe und Familie geht.

Denken Sie bei Unterhaltsangelegenheiten daran, dass es teilweise um existenzsichernde Ansprüche geht. Hier kann im Einzelfall auch einstweiliger Rechtsschutz infrage kommen. Zögern Sie deshalb nicht, mich im Unterhaltsfragen rechtzeitig zu kontaktieren und sich umfassend beraten zu lassen. Ich mache die Kostenfragen in Familienrechtssachen für Sie transparent und unterstütze sie dabei, Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen.

Das Betreuungsrecht

Im Betreuungsrecht geht es häufig um die Bevollmächtigung von Familienmitgliedern für Situationen, in denen man selbst nicht mehr in der Lage ist, die eigenen Angelegenheiten zu führen. Hier steht unter anderem die vorsorgliche Bereitstellung von Vollmachten und Verfügungen im Mittelpunkt, die verhindern, dass fremde Menschen in eine Betreuung eingeschaltet werden. Betreuungsangelegenheiten sind häufig konfliktreich. Hier vertrete ich auch in bereits bestehenden Betreuungsverhältnissen umsichtig Ihre Interessen, wenn es zu rechtlichen Auseinandersetzungen mit dem Betreuer kommt.